Mit großer Mehrheit hat der Landtag in der Plenarsitzung am 30. April 2008 eine Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Landesverfassung verabschiedet. Danach wird der Landtag von Baden-Württemberg ab dem Jahr 2011 vom Teilzeit- zum Vollzeitparlament, was die Landtage der übrigen Flächenländer bereits sind. Die Abgeordneten werden künftig für ihre Altersvorsorge privat aufkommen, die Höhe der steuerpflichtigen Entschädigung wird an das Niveau der in vergleichbaren Flächenländern bezahlten Diät angeglichen. Außerdem gilt ab dem Jahr 2016 eine strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Das heißt, zum Beispiel Lehrer, Bürgermeister oder Landräte können nicht gleichzeitig berufstätig und Mitglied im Landtag sein. Beschlossen wurde ebenfalls, den Beginn der nächsten Wahlperiode um einen Monat auf den 1. Mai 2011 vorzuverlegen. Auch die nachfolgenden Wahlperioden beginnen dann regelmäßig jeweils am 1. Mai.
Rechtliche Grundlagen für die Parlamentsreform:
Gesetzesbeschluss zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Drucksache 14/2681
Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses
Drucksache 14/2642
Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Drucksache 14/2500
Vorverlegung des Beginns der Wahlperiode um 1 Monat
Drucksache 14/2490
Interfraktioneller Antrag, verabschiedet am 26. Juli 2007
Drucksache 14/1550
Artikel zur Parlamentsreform
Auszug Landtagsspiegel