
Dem
Präsidium des Landtags gehören 18 Mitglieder an. Es sind
dies zunächst der Präsident und seine beiden Stellvertreter.
Hinzukommen die Vorsitzenden der
Landtagsfraktionen und einige
Vorstandsmitglieder der Fraktionen. Darüber hinaus ist die Landesregierung durch einen Minister vertreten.
Das Präsidium steuert den Ablauf der Parlamentsarbeit. Es legt
beispielsweise den Sitzungsplan fest. Auf über ein Jahr im Voraus
werden die Termine für die Sitzungen des Plenums, der
Ausschüsse, der
Fraktionen und ihrer Arbeitskreise geplant.
Die
Tagesordnungen für die Plenarsitzungen bestimmt ebenfalls
das Präsidium. Es entscheidet dabei über die Schwerpunkte
einer Sitzung, über die Reihenfolge der Themen und die
Redezeiten. Das Präsidium ist zudem für alle grundsätzlichen
Fragen in den Beziehungen des Parlaments zur
Landesregierung
zuständig.
Manchmal muss es auch als eine Art Schlichtungsinstanz tätig
werden, zum Beispiel bei Kontroversen innerhalb des Landtags,
die sich in puncto
Geschäftsordnung entzündet haben.
Schließlich unterstützt das Präsidium den Präsidenten bei den
Aufgaben der
Parlamentsverwaltung.