Den einzelnen Ausschüssen gehören die jeweiligen Fachleute der Fraktionen an, etwa für das Finanzwesen, die Schulpolitik oder für den Umweltschutz. Die Zahl der Mitglieder beträgt in allen Ausschüssen 18. Ausnahmen: der Finanzausschuss und der Innenausschuss mit 20 und der Petitionsausschuss mit 23 Mitgliedern.
Die Ausschüsse befassen sich mit den Angelegenheiten, die ihnen - in der Regel vom
Plenum
- im Einzelfall überwiesen worden sind, und geben Beschlussempfehlungen.
